WettbewerbsverbotPlagiate Ihres Produktes sind auf dem Markt?Ihnen wurde zu Unrecht ein Wettbewerbsverbot erteilt?Nehmen Sie auch gern persönlich mit uns Kontakt auf. Wählen Sie hierfür die kostenlose Rufnummer 0800 - 52 52 007oder füllen Sie unser Kontaktformular aus. Hans F. hatte vom Vater die Fabrik für „Beschläge aller Art“ übernommen – und er hatte sich als Maschinenbauingenieur viele Gedanken gemacht, wie er seine Produkte stetig verbessern konnte. Was so allgemein und unbedeutend klang, war in Wirklichkeit zu einer kleinen „Know-how-Schmiede“ erster Klasse geworden! Hans produzierte Baubeschläge für die Möbelindustrie, und sein Ehrgeiz lag darin, dass er nur die besten Möbelfabriken beliefern wollte. Dazu musste die Qualität seiner Beschläge bekannt werden – man musste in Fachkreisen wissen, dass seine Produkte wirklich besser waren als alles andere, was auf dem Markt so angeboten wurde. Oh Mann, was für einen Schrott gab es da manchmal – ja, Hans sagte immer verächtlich „Schrott“, weil es eben seinen Qualitätsansprüchen nicht entsprach. Er erzählte gern davon, dass er sich beim Anfassen eines Wettbewerbsproduktes schonmal den rechten Handballen aufgeschnitten hatte, weil dieses Teil nicht ordentlich entgratet worden war! Dieses Produkt kam – was Wunder – aus einem der ehrgeizigen Entwicklungsländer, die sich über ihre unglaublichen Preise breitzumachen versuchen. Aber dank der systematischen Qualitätspolitik seines Vaters, die er aber konsequent fortsetzte, auch nachdem er die Fabrik übernommen hatte, war sein Produkt seit Jahrzehnten gut im Markt eingeführt. Nun galt es, diese Position zu festigen und möglichst auszubauen. Aber, der Kampf musste jeden Tag neu gekämpft werden, und die Konkurrenz schläft bekanntlich nicht! Seine Stärke war das wohlausgewogene Design, mit dem er als Ingenieur und Designer zugleich zu überzeugen vermochte. Hervorragende Stabilität, sehr gute Verschleissfestigkeit, Leichtgängigkeit, und gutes Aussehen – das waren die Schwerpunkte seiner Möbelbeschläge. Dass es dabei auf ausgefuchste Materialkenntnisse und viel konstruktives Detailwissen ankam, wussten alle, die sich mit so einfach aussehenden Produkten beschäftigten. Deshalb war Hans F. auch froh, dass er dieses know-how in seinem Unternehmen konzentriert hatte. Er hatte ein kleines Konstruktionsbüro in seiner Firma eingerichtet, und er arbeitete eng mit seinen drei Konstrukteuren zusammen. Bei seinen guten Kontakten mit der örtlichen Industrie- und Handelskammer wurde ihm geraten, er solle in die Arbeitsverträge seiner Schlüsselingenieure die Wettbewerbsklausel einbauen – damit ihm keiner mal unerlaubte Konkurrenz machen konnte und dabei sein bei ihm gewonnenes Fachwissen mitnähme – was ja unter allen Umständen von allen Gerichten als Diebstahl geistigen Eigentums geahndet wurde. Aber nur dann, wenn es ausdrücklich verboten war, hätte er vor Gericht gute Karten… Also, das hatte er auch getan, und nun war jedem seiner Konstrukteure verboten, sein Wissen gegen ihn zu verwenden. Peter H., einer seiner Leute, moserte schon länger herum, er war unzufrieden mit der „ganzen Lage“ – wie er sich ausdrückte, ohne zu sagen, was ihn so sehr störte. Er hatte familiäre Probleme, und seine Kollegen erzählten sich, dass seine Frau wegen ganz bestimmter Dinge von ihm weg wollte… Nun, das hatte zwar nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun – und doch – solche Spannungen machten sich negativ bemerkbar, auch in der Fabrik, am Arbeitsplatz. Und, was niemand erwartet hatte, passierte dann doch: Peter H. warf hin, er kündigte seine Stellung und tönte herum, dass er die Faxen dicke hätte, und dass er nach Asien auswandern wolle – da wären die Frauen wenigstens gewöhnt, ihren Männern zu dienen…. Hans F. vergass Peter H. bald, aber das sollte sich bald ändern: bei der nächsten Fachmesse über diese Baubeschläge tauchten plötzlich Produkte bei einer Firma aus Fernost auf, die sehr nach denen aussahen, die Hans F. in seiner Firma herstellte. Bei genauem Nachmessen stellte sich heraus: es waren genaue Kopien – und das zu Preisen, die völlig unrealistisch niedrig waren, wenn man sie in der Fabrik von Hans F. hätte produzieren wollen. Weil er sich nicht selbst in dieses globalisierte Haifischbecken hineinbegeben wollte, ihm aber diese Sache sehr wichtig war – es ging schliesslich um die Existenz seiner Fabrik und um die Arbeitsplätze dort, beauftragte er uns damit, diese Sache aufzuklären. Wir machten uns auf die Suche nach Details, liessen die Kollegen einer befreundeten Detektei in Fernost ausschwärmen und baten sie, Informationen zu sammeln. Natürlich mussten wir sie sehr genau dabei beraten, welche Dokumente wir benötigten – denn dieser Fall war auch für sie neu. Es stellte sich dabei heraus, dass Peter H. – mit Hochglanzfoto - als technischer Direktor dieser Firma in der Firmenbroschüre genannt war. Und es wurde offen damit geprahlt, dass Peter H. mit großem Fachwissen aus Europa gekommen sei. „Infam“, stöhnte Hans F., als wir ihm diese ersten Fakten schilderten. Aber das Glück war auf seiner und auf unserer Seite: bei den Belegen, die unsere Kollegen gesammelt hatten, war in der Firmenbroschüre – in der Landessprache - eine Konstruktionszeichnung im Faksimile zu sehen, auf der das kopierte Bauteil abgebildet war – und am unteren rechten Bildrand war, deutlich erkennbar, das Schriftfeld der Firma von Hans F. zu sehen – so eine Frechheit! Die offenbar gestohlenen Zeichnungen, die zum Nachbau der Beschläge benutzt wurden, waren noch nicht einmal geändert worden – damit hatte Peter H. bewiesen, dass er doch kein wirklich kluger Mensch war! Er hatte gedacht, dass diese Prospekte nur in seinem fernen Land verteilt würden – da hatte er uns aber sehr unterschätzt! Er war auch kein Vertriebsprofi, der auf so etwas wie auf die Sache mit der Zeichnung, geachtet hätte. Wir, die Alpha Detective, reisten nach Asien und legten der dortigen Firma die von uns gesammelten Belege und Beweise des schlimmen Verstosses gegen alle Wettbewerbsregeln vor. Wir wurden freundlich in Asien empfangen – denn diese Firma wollte unter keinen Umständen ein Geschäftsverbot in der EU wegen der Hereinbringung kopierter Produkte riskieren. Es versteht sich von selbst, dass gegen Peter H. ein Prozess wegen des Verstosses gegen das Wettbewerbsverbot – die „Konkurrenzklausel“ - eingeleitet wurde, begleitet von einer Klage auf Schadenersatz. |






